Für den Gaskunden trifft die rechtliche Vermutung über seine ausreichend erfüllten Verkehrssicherungspflichten dann zu, wenn er den folgenden Punkten verantwortungsgerecht nachkommt:
- Jährliche Hausbegehung (Inaugenscheinnahme) - spezifische Fachkenntnisse sind hierfür nicht notwendig - anhand einer Checkliste (Broschüre "Hausschau") entweder durch den Gaskunden selbst oder durch Fremdbeauftragung.- Einhaltung der regelmäßigen Gasgeräte-Inspektion nach den Herstellerangaben. Bedarfsorientiert werden sich somit notwendige Wartungsarbeiten durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen ergeben.
- Beauftragung eines Vertragsinstallationsunternehmens (VIU)
mit der Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlagen spätestens alle 12 Jahre.
Jeder festgestellte Gasgeruch muss selbstverständlich zur unverzüglichen Information an das Gasversorgungsunternehmen führen und es müssen die Verhaltensmaßregeln bei Gasgeruch befolgt werden.