Wartung, Notdienst, Reparatur Ihrer Heizung - Rosenheim - Tel.: 08032/5911 - Mo-Do 8.00-16.00/Fr-13.00 Uhr

Für den Gaskunden trifft die rechtliche Vermutung über seine ausreichend erfüllten Verkehrs­sicherungspflichten dann zu, wenn er den folgenden Punkten verantwortungsgerecht nach­kommt:

- Jährliche Hausbegehung (Inaugenscheinnahme) - spezifische Fachkenntnisse sind hierfür nicht notwendig - anhand einer Checkliste (Broschüre "Hausschau") entweder durch den Gaskunden selbst oder durch Fremdbeauftragung.

- Einhaltung der regelmäßigen Gasgeräte-Inspektion nach den Herstellerangaben. Bedarfs­orientiert werden sich somit notwendige Wartungsarbeiten durch ein Vertragsinstallations­unternehmen (VIU) oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen ergeben.


- Beauftragung eines Vertragsinstallationsunternehmens (VIU)

mit der Gebrauchsfähigkeits­prüfung der Leitungsanlagen spätestens alle 12 Jahre.


Jeder festgestellte Gasgeruch muss selbstverständlich zur unverzüglichen Information an das Gasversorgungsunternehmen führen und es müssen die Verhaltensmaßregeln bei Gasgeruch befolgt werden.